Mitgliedschaft
A-Mitglied | ab 25 Jahre oder älter | 78 € |
B-Mitglied | Partner eines A-Mitglieds | 44 € |
C-Mitglied | bereits Mitglied einer anderen Sektion | 21 € |
Junioren | ab 18 bis vollendetes 24. Lebensjahr | 46 € |
Jugend | ab 14 bis vollendetes 17. Lebenjahr | 25 € |
Kinder eines Sektionsmitglieds | bis vollendetes 13. Lebensjahr | 0 € |
Kinder ohne Eltern in der Sektion | bis vollendetes 13. Lebensjahr | 25 € |
Familienmitgliedschaft | Eltern incl.. Kinder und Jugendliche | 122 € |
Aufnahmegebühr Familienmitgliedschaft | 50 € | |
Aufnahmegebühr A-Mitgliedschaft | 25 € | |
Schwerbehinderte Erwachsene ab 50% | 42 € Es fällt keine Aufnahmegebühr an | |
Schwerbehinderte Kinder | Versicherungsbeitrag an den HV | 3 € |
Beginn der Mitgliedschaft ab 1. September eines jeden Jahres | halber Jahresbeitrag | |
Aufnahmegebühr Sonstige | 25 € |
Die Mitgliedsbeiträge gelten ab dem 1. Januar 2023 und wurden auf der Mitgliederversammlung am 05. April 2022 beschlossen.
A-Mitglieder sind Vollmitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
B-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
- verheiratete Mitglieder oder Gleichgestellte, deren Ehegatte bzw. Lebenspartner einer Sektion des Deutschen Alpenvereins als A- oder B-Mitglied (siehe 2b-2c oder Junior (siehe 4.) angehört.
- Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen dem Deutschen Alpenverein angehören.
- Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind, sofern sie nicht Junior sind.
- Schwerbehinderte gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises
(mind. 50 %)
C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins angehören. C-Mitglieder erhalten keine besondere Jahresmarke des DAV.
Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 19 bis 24 Jahren.
Jugendliche sind Mitglieder vom 14. Lebensjahr bis vollendeten 18. Lebensjahr.
Kinder sind Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Familienmitgliedschaft gilt dann, wenn ein A-Mitglied und ein B-Mitglied mit gleicher Kontoverbindung und Anschrift dies beantragen. Die zugehörigen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind im Beitrag integriert.
Auf Antrag Beitragsfrei sind Mitglieder, die dem DAV mindestens 50 Jahre angehören und das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir seit 01.02.2014 als Sepa-Mandat.
Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir per Sepa-Lastschrift jeweils Anfang Januar ein.
Unsere Gläubiger-ID lautet DE44zzz00000485341.
Die Mandatsreferenz entspricht der Mitgliedsnummer.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihrer Bankverbindung baldmöglichst mit.
Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich – durch schriftliche Kündigung jeweils bis zum 30. September!