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Urteil zur Sperrung der „Badener Wand“ – Teilerfolg für den Alpenverein

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteilen vom 29. Juli 2025 das von der Stadt Baden-Baden verfügte Betretungsverbot für den Battertfelsen „Badener Wand“ aufgehoben, soweit es über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinausgeht (vgl. Pressemitteilung vom 30. Juli 2025). Nun liegen die Urteilsgründe vor.

 

Die beklagte Stadt Baden-Baden erließ auf Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 12. Dezember 2022 eine Allgemeinverfügung, mit der sie für die gesamte im Battert gelegene „Badener Wand“ sowie die darunter befindliche Blockschutthalde bis hin zum Blockschutthaldenweg unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ein ganzjähriges Betretungsverbot aussprach. Erfasst wurde hiervon insbesondere das Klettern. Die Verfügung verschärfte das bereits zuvor seit 19. April 2017 zeitlich und räumlich beschränkt geltende Verbot. Zur Begründung führte die Stadt im Wesentlichen aus, das erweiterte Betretungsverbot sei in Anbetracht des sich verschlechternden Erhaltungszustands der lokalen Population des Wanderfalken geeignet und erforderlich, um Störungen für die Wanderfalken zu reduzieren und dadurch störungsbedingte Brutabbrüche zu verhindern. Die „Badener Wand“ ist ein Teil des nördlich von Baden-Baden gelegenen Battertfelsens, der in einem Naturschutz- und FFH-Gebiet liegt. Seit dem Jahr 2004 wird die „Badener Wand“ vom Wanderfalken (wieder) als Brutplatz genutzt. Bereits seit 1887 wurden der gesamte Batterfelsen und die „Badener Wand“ klettersportlich erschlossen. Aktuell weisen die Battertfelsen 468 Routen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden auf. An der „Badener Wand“ finden sich insgesamt 67 Kletterrouten.

Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden vom 12. Dezember 2022 haben nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V., die Sektionen Karlsruhe und Offenburg des Deutschen Alpenvereins und eine Privatperson Klage beim Verwaltungsgerichts Karlsruhe erhoben (6 K 4038/23, 6 K 4328/23, 6 K 4352/23 und 6 K 4480/23).

Aufgrund der am 29. Juli 2025 durchgeführten mündlichen Verhandlung hat die 6. Kammer die Allgemeinverfügung sowie die Widerspruchsbescheide des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben, soweit das Betretungsverbot über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinausgeht. Weitergehende Klagen hat das Verwaltungsgericht abgewiesen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, die angegriffene Allgemeinverfügung sei nur insoweit rechtswidrig und verletze die Kläger in ihren Rechten, als sie für die gesamte „Badener Wand“ sowie die darunter befindliche Blockschutthalde bis zum Blockschutthaldenweg auch für die Zeit vom 1. August bis zum 14. Januar eines jeden Jahres ein Betretungsverbot regele. Die Allgemeinverfügung finde ihre Rechtsgrundlage in den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten. Danach sei es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, wobei eine erhebliche Störung vorliege, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtere. Ferner sei es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Die Kammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass das an der „Badener Wand“ ansässige Wanderfalkenpaar als lokale Population zu qualifizieren sei, dessen Erhaltungszustand sich zum maßgeblichen Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung bereits verschlechtert habe. Die Brutdaten zeigten auf, dass der Bruterfolg seit der Wiederbesiedlung des Felsens rückläufig und zuletzt unter den Wert von 0,7 Jungvögel pro Jahr und Brutpaar gefallen sei, welcher zur Populationserhaltung notwendig sei. Die Kammer sah es als hinreichend wahrscheinlich an, dass diese Verschlechterung maßgeblich auf anthropogene Handlungen in der Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli zurückzuführen sei. Letztlich sei auch seitens der Kläger nicht bestritten worden, dass das an der „Badener Wand“ ansässige Wanderfalkenbrutpaar während der Phasen der Nestgründung, Brut und Aufzucht vor anthropogenen Störungen zu schützen sei. Das zeige nicht nur der Umstand, dass das bereits durch die Allgemeinverfügung vom 19. April 2017 für den westlichen Teil der „Badener Wand“ in der Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres statuierte und in der Folgezeit zudem auf freiwilliger Basis räumlich in Richtung Osten erweiterte Betretungsverbot von einem breiten Konsens der betroffenen Interessenträger getragen worden sei. Allerdings sei es trotz der früheren begrenzten Verbotsregelung zu vom Menschen verursachten Störungen der sensiblen Phasen der Nestgründung, Brut und Aufzucht gekommen. Demgegenüber sei jedenfalls vor dem Jahr 2023 kein Uhupaar im Bereich der „Badener Wand“ ansässig gewesen. Ob bereits seit dem Jahr 2023 oder erst ein Jahr später ein im Bereich der „Badener Wand“ ansässiges Uhupaar zu verzeichnen sei, könne dahinstehen. Denn selbst ein seit dem Jahr 2023 dort brütendes Uhupaar könne augenscheinlich nicht den bereits bis 2022 eingetretenen verschlechterten Bruterfolg des Wanderfalken verursacht haben. Durch die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch anthropogene Handlungen maßgeblich verursachte Verschlechterung des Bruterfolgs werde außerdem der dortige Brutstandort als Fortpflanzungsstätte des Wanderfalken beschädigt.

Entgegen der Auffassung der Kläger sei – so die Kammer – die angegriffene Allgemeinverfügung mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ vom 30. Juni 1981 und der Bannwald-Verordnung „Battert“ der Forstdirektion Freiburg vom 4. Juni 2002 vereinbar.

Soweit zur Durchsetzung der tatbestandlich einschlägigen Zugriffsverbote des Artenschutzrechts mit der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2022 für die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres ein auf die gesamte „Badener Wand“ einschließlich der darunter befindlichen Blockschutthalde bezogenes Betretungsverbot statuiert worden sei, sei das den Behörden eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden. Das für die Zeit vom 15. Januar bis 31. Juli ausgesprochene Betretungsverbot schränke aus Gründen des Artenschutzes das Interesse der Kläger an einer ganzjährigen Sport- und Freizeitnutzung der „Badischen Wand“ verhältnismäßig ein. Dies gelte auch für die mit der angegriffenen Verfügung im Vergleich zur Verfügung vom 19. April 2017 ausgesprochene räumliche Ausweitung des Verbots auf den östlichen Teil der „Badener Wand“.

Soweit jedoch die streitgegenständliche Allgemeinverfügung über die Zeit vom 15. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres hinaus ein Betretungsverbot für die „Badener Wand“ festsetze, sei sie ermessensfehlerhaft. Denn es sei nicht hinreichend wahrscheinlich, dass anthropogene Handlungen in der Zeit vom 1. August bis zum 14. Januar eines jeden Jahres im vom Betretungsverbot umfassten räumlichen Bereich den verschlechterten Bruterfolg des Wanderfalkenpaares maßgeblich verursacht hätten. Störungen des Wanderfalken in den relevanten Phasen der Herbstbalz und Winterruhe wirkten sich nicht in gleicher Weise auf den Bruterfolg aus wie in den sensibleren Nestgründungs-, Brut- und Aufzuchtphase. Insofern fehle es bereits an einer hinreichenden Aufklärung des Ausmaßes und Störungspotentials anthropogener Handlungen durch die Beklagte und das Regierungspräsidium. Ein Betretungsverbot in dieser Zeit sei daher nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.

Das ganzjährige Betretungsverbot sei auch nicht deshalb erforderlich, weil nur so die zum Beklettern der „Badener Wand“ erforderliche Kletterinfrastruktur dauerhaft entfernt bleiben könnte, wodurch sich eine Umgehung des Betretungsverbots effektiver verhindern ließe. Denn der Rückbau der Kletterinfrastruktur sei nicht effektiver als eine während des zeitlich beschränkten Verbots angebrachte „Verschraubung“ der Kletterhaken.

Die Kammer hatte in der mündlichen Verhandlung zwei Sachverständige aus dem Bereich der Ornithologie zu den entscheidungserheblichen Fragen angehört. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, war zum Verfahren beigeladen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können im Umfang ihres Unterliegens jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. (JH)

 

Für den Alpenverein stellt dieses Urteil einen erfreulichen Teilerfolg dar. Denn im Ergebnis läuft das Urteil auf die vom Alpenverein vorgeschlagene Lösung einer vollständigen Sperrung der „Badener Wand“ in der Brut- und Aufzuchtzeit der Wanderfalken hinaus, was wiederum hieße, dass zwischen dem 1. August und dem 14. Januar das Klettern an der Wand und das Betreten der Wand (Felsenbrücke) möglich wäre, sofern das Urteil rechtskräftig wird. Die vier Kläger haben bereits signalisiert, dass sie das Urteil akzeptieren. Inzwischen haben das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden verlautbart, dass keine Berufung eingelegt wird. Damit sind die Urteile seit 10.10.2025 rechtskräftig.

Rudolf Schübert

Outdoorkurs/September 2025

Mitte September 2025 konnte mit 5 TeilnehmerInnen nochmals ein
2.5 tägiger Outdoorkurs durchgeführt werden.

Inhalte waren wieder:

Vorstieg im Fels mit ClippenStandplatz einrichten
Umlenken mit “Fädeln” (2 Methoden)
Sichern des Nachsteigers von oben
Abseilen
Naturverträgliches Klettern

Eingeführt wurden diese Techniken in unserer Kletterhalle, in der Praxis geübt am Grafensprung und umgesetzt dann am Bellenstein/Oberkirch.

Hans-Jürgen Reiter

Die neue “Zeitschrift Sommer 2025” ist digital verfügbar…

Der meteorologische Sommer ist vorbei, der kalendarische noch nicht. Insofern können wir den geplanten Erscheinungstermin „Sommer 2025“ für unsere „Zeitschrift“ hoffentlich noch einhalten.

Das neue Heft hat 44 Seiten und enthält wieder interessante Tourenberichte, ein Porträt und viele Informationen. Der Versand der Zeitschrift wird voraussichtlich ab Mitte September erfolgen.

Wir würden uns in diesem Zusammenhang freuen, wenn wir neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Redaktionsteam begrüßen könnten. Insbesondere seitens der Jugend wäre eine Mitarbeit in der Redaktion wünschenswert.

Die Redaktion

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Betriebsferien des Kletterzentrums vom 11. bis 24. August 2025

Wegen Betriebsferien ist unser Kletterzentrum von Montag, 11. August bis einschließlich Sonntag, 24. August 2025 geschlossen. Die Betriebsferien werden unter anderem dafür genutzt den großen Bereich des Überhangs neu zu schrauben.

Das Programm Juni bis November 2025 ist da…

Das neue Sommerprogramm (Juni bis November 2025) ist online verfügbar. Informieren Sie sich jetzt über das umfangreiche Ausbildungs- und Tourenangebot!

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Ab sofort bis August: Mittwochsklettern am Battert

Ab sofort findet bis August das Mittwochsklettern am Battert statt. Hierzu sind alle Sektionsmitglieder eingeladen, die nach Feierabend noch eine Runde mit anderen klettern wollen; man/frau kann also auch ohne Kletterpartner/in kommen.  Voraussetzung sind Kenntnisse, die denen des Outdoorscheins entsprechen.

Wir treffen uns immer bei trockenem Wetter um 18.00 Uhr an der Bergwachthütte auf der Falkenwand.

Reiner Gerstenberger, Dietmar Muser, Hans-Jürgen Reiter

Outdoorkurs 2025

Ende April 2025 fand wiederum für Sektionsmitglieder ein zweieinhalbtägiger “Outdoorkurs” statt. In diesem Jahr hatten sich leider nur drei Personen dafür angemeldet. Trotzdem, denke ich, war dieser Kurs wieder recht erfolgreich.
Um alle Abläufe verständlich zu demonstrieren und sicher einzuüben, macht es Sinn, dies zuerst auf “sicherem Terrain” in der Halle durchzuspielen.
Am zweiten Tag gingen wir dann am Nachmittag an den Grafensprung im Murgtal, und am Sonntag ins Kinzigtal an die Hornberger Platte. Die Themen im Überblick:
– Herstellung und Verwendung einer Standplatzschlinge mit “weichem Auge”
– Ordnung am Gurt
– Selbstständiges Clippen in die richtige Richtung
– Zwei verschiedene Techniken des “Fädelns”
– Abseilen an der Standplatzschlinge mit zusätzlicher Prusikschlinge
– Fragen des naturverträglichen Kletterns
Da alle Teilnehmer sehr motiviert waren, wurde zusätzlich noch das Nachsichern am Standplatz mit HMS (Halbmastwurfsicherung) gezeigt und geübt.

Ich glaube, dass dieser Kurs eine solide Grundlage dafür ist, eigenverantwortlich in einem gut gesicherten Sportklettergebiet unterwegs zu sein. Unser Heimatgebiet, der Battert, gehört allerdings nicht dazu.

Hans-Jürgen Reiter

Die Zukunft liegt im Nachwuchs und in der Ausbildung – Mitgliederversammlung der Sektion Baden-Baden/Murgtal

Zahlreiche Mitglieder waren am 29. April der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des DAV Baden-Baden/Murgtal gefolgt. Der größte Verein in Mittelbaden mit seinen rund 3600 Mitgliedern veranstaltete auch in diesem Jahr seine Mitgliederversammlung im Sektionszentrum in Baden-Badener Gewebepark Oos-West.

Der  erste Vorsitzende, Rudolf Schübert, begrüßte rund 70 anwesende Mitglieder. Turnusmäßig standen in diesem Jahr die Wahlen des Vorstandes an. Nach der Feststellung der rechtzeitigen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung erfolgte der Tätigkeitsbericht des Vorstands.

Ein Überflutungsproblem im Bereich der Außenanlage der Kletterhalle macht eine Neu- und Umgestaltung notwendig. Ebenso war der Verein betroffen von einer Einbruchserie in der Kletterhalle, was in beiden Fällen zusätzliche Investitionen erforderte. Weiterhin beschäftigt den Verein auch immer noch das umstrittene Kletterverbot an der Badener Wand an den  Battertfelsen. Hier ist man nach wie vor im Austausch und in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis „Klettern und Naturschutz Battert/Nordschwarzwald”. Eine weitere wichtige Kernaufgabe sieht der Vorsitzende im Bereich der Schulung und Ausbildung von allen Mitarbeitern im Verein, im Bereich des Ehrenamtes genauso wie  in der Teilzeitbeschäftigung. Die Digitalisierung stellt den Verein weiterhin vor große Herausforderungen. Auch strengere Auflagen und Vorgaben des Hauptverbandes aus München halten die Sektion permanent auf Trab und erfordern immer wieder neue Kraftanstrengungen. Ein erfolgreiches und gelungenes Projekt ist die in Kürze abgeschlossene „Zertifizierung Jugendfreundlicher Verein“.

Die nachfolgenden Berichte der einzelnen Spartenleitern spiegelten dann die Aktivitäten des Vereins wider:

Im Referat Öffentlichkeitsarbeit gab Thomas Regenold einen Rückblick über die öffentlichen Veranstaltungen des Vereins. Im Oktober 2024 war in der Kletterhalle wieder einen Tag der offenen Tür; hier konnten sich Besucher und interessierte Bergsportler einen Überblick verschaffen über die zahlreichen Angebote des Vereins. Im  Winterhalbjahr wurden wieder interessante Vortragsabende  für alle Mitglieder und auch Gäste von außerhalb des Vereins angeboten. Der aktuelle Bergsportbereich wurde mit rund 37 durchgeführten Touren in der „Sparte Bergwandern“ von der Spartenleiterin Annegret Hans am stärksten repräsentiert. Das Programm „Bergwandern“ erstreckte sich nicht ausschließlich auf Wanderungen in den deutschen und französischen Mittelgebirgen, sondern auch auf anspruchsvollere Wanderungen im gesamten Alpenraum. Im Bereich Bergsteigen, Skitouren und Klettern waren die Touren im Jahr 2024 leicht rückläufig. Zu wenig ausgebildete Tourenleiter im Bereich „Bergsteigen“ und „Klettersteige“ sind die Gründe dafür, so die Aussage von Spartenleiter Reiner Gerstenberger. Günter Heller ist schon seit vielen Jahren zuständig im Bereich Biking. Der Verein ist hier seht gut aufgestellt, so werden nicht nur MTB angeboten, sondern auch Gravel-Touren. Die Angebote richten sich an nahezu alle Leistungsklassen. Im Bereich Fahrtechnik bietet man regelmäßig Kurse an. Eine aktive Familiengruppe bestehend aus 8 bis 9 Familien trifft sich alle zwei Wochen zum Klettern und Bouldern in der Halle, in spielerischer Form um den Nachwuchs mit Spaß und Freude in die vertikale Welt einzuführen. Eine Hüttentour in den Alpen mit Gipfelbesteigung war im Sommer 2024 ein weiteres Highlight.In der Sparte Ausbildung konnten insgesamt neun Outdoorkurse mit 45 Teilnehmern durchgeführt. Der in München ansässige übergeordnete DAV-Hauptverband hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahre 20230  klimaneutral zu sein; eine große Herausforderung für die Sektion. Im Bereich Natur- und Klimaschutz ist deshalb Christian Fütterer für den Verein aktiv und der richtige Mann. Laut seinem Bericht gibt es erhebliches Potenzial im Bereich der Innenbeleuchtung in der Kletterhalle, weil hier die ermittelten Energiekosten besonders hoch sind. Auch das Thema Photovoltaik wird er in naher Zukunft angehen um entsprechende Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit für die Sektion erzielen.

Zur finanziellen Situation des Vereins gab Schatzmeister Hartmut Thiel einen Überblick. Im Jahr 2024 standen den Einnahmen von 432.110.-€ Ausgaben von insgesamt 451.686.-€ gegenüber. Der operative Fehlbetrag von 19.576.-€ wurde durch Rücklagen ausgeglichen. Für den Haushaltsentwurf wird in 2025 eine schwarze Null angesetzt.

Nach der einstimmig erfolgten Entlastung des Vorstandes standen noch die Wahlen zum Vorstand an. Der bisherige Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt. Für die bisherige Schriftführerin Sandra Ortner, die aus beruflichen Gründen nicht mehr kandidierte,  wurde Susanne Heller als Nachfolgerin ebenfalls einstimmig gewählt. In den Ehrenrat wurde Helmut Schmeisser neu gewählt.

Am Schluss der Versammlung wurden dann noch 21 anwesende Mitglieder für 25, 40, 50 sowie 55 Jahre Mitgliedschaft geehrt. Der ebenfalls anwesende Wolfgang Rath konnte gar für 75 Jahre Mitgliedschaft in der Sektion Baden-Baden/Murgtal geehrt werden. Rudolf Schübert überreichte den Jubilaren ein kleines Wein- bzw. Blumenpräsent mit Ehrennadel , verbunden mit den besten Wünschen seitens des Vereins. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die langjährige Buchhalterin und ehemalige Schatzmeisterin, Christa Peter, mit einem Präsent in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

Thomas Regenold

 

 

 

Kletternacht am Freitag, 11. April 2025 im Kletterzentrum Baden-Baden

Am nächsten Freitag, dem 11. April 2025 heißt es wieder “Climb & Chill” in unserem Sektionszentrum. Die Kletternacht beginnt um 20 Uhr und endet um Mitternacht. Alle Kletterinnen und Kletterer, die Lust auf einige Routen bei guter Musik und mit netten Leuten haben, sind herzlich eingeladen!